AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparaturleistungen und Nachrüstungen, die über den Onlineshop von Autohaus Rems geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Autohaus Rems stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit: Autohaus Rems, Inh. Yücel Özkara, Fabrikstraße 24, 73650 Winterbach, Telefon: 07181 476 95 15, E-Mail: info@autohausrems.de.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die gewählte Reparatur oder Nachrüstung ab.
(3) Die automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Autohaus Rems den Auftrag per E-Mail bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
§ 4 Reparaturleistungen
(1) Autohaus Rems repariert das vom Kunden übergebene oder eingesandte Gerät entsprechend dem bei der Bestellung gewählten Fehlerbild zum angegebenen Festpreis.
(2) Das Gerät wird nach Eingang geprüft. Weicht der tatsächliche Defekt vom gewählten Fehlerbild ab oder sind weitere Arbeiten erforderlich, informiert Autohaus Rems den Kunden vorab. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ausgeführt.
(3) Ist eine Reparatur nicht möglich, wird der Kunde informiert. Der bereits gezahlte Reparaturpreis wird erstattet und das Gerät unrepariert zurückgesandt bzw. zur Abholung bereitgestellt.
(4) Bei Reparatur vor Ort in Winterbach kann der Aus- und Einbau des Geräts im Fahrzeug gegen einen Aufpreis von 30,00 € mitbestellt werden („Vor Ort inkl. Aus- und Einbau“). Bei Einsendung übersendet der Kunde das bereits ausgebaute Gerät; der Aus- und Einbau ist in diesem Fall nicht Bestandteil der Leistung. Eine gegebenenfalls erforderliche Codierung oder Anpassung im Fahrzeug wird von Autohaus Rems nicht durchgeführt und ist nicht Bestandteil der Leistung.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf dem Gerät gespeicherte persönliche Daten (z. B. Telefonbuch, Ziele, gekoppelte Geräte) vor der Übergabe zu sichern bzw. zu löschen. Bei der Reparatur können gespeicherte Daten verloren gehen.
§ 5 Nachrüstungen
(1) Bei Nachrüstungen (z. B. Tempomat / Geschwindigkeitsregelanlage) baut Autohaus Rems die für das gewählte Fahrzeug vorgesehenen Teile in das Fahrzeug des Kunden ein und nimmt die erforderliche Codierung bzw. Freischaltung vor. Der angegebene Festpreis umfasst Teile, Einbau und Freischaltung im beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Nachrüstungen werden ausschließlich vor Ort in der Werkstatt von Autohaus Rems in Winterbach durchgeführt. Der Termin wird nach der Bestellung mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bereit.
(3) Der Kunde gibt bei der Bestellung insbesondere Fahrzeugmodell, Baujahr, Fahrgestellnummer (FIN) und die abgefragten Ausstattungsmerkmale möglichst vollständig und richtig an. Autohaus Rems prüft anhand dieser Angaben vor der Bestellung der Teile, ob die Nachrüstung im angebotenen Umfang möglich ist.
(4) Ist die Nachrüstung bei dem Fahrzeug des Kunden nicht möglich – auch wenn sich dies erst am Fahrzeug herausstellt –, wird der Kunde informiert und der bereits gezahlte Preis vollständig erstattet.
(5) Sind für die Nachrüstung zusätzliche Teile oder Arbeiten erforderlich, die nicht im Festpreis enthalten sind (z. B. der Austausch eines Steuergeräts), informiert Autohaus Rems den Kunden vorab über Umfang und Kosten. Zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ausgeführt. Stimmt der Kunde nicht zu und ist die Nachrüstung ohne diese Leistungen nicht möglich, gilt Absatz 4.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Reparaturen ist der Rückversand innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, in die Niederlande, nach Polen und Tschechien im Reparaturpreis enthalten. Die Kosten für die Einsendung des Geräts trägt der Kunde.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig.
§ 7 Einsendung, Rückversand und Abholung (Reparaturen)
(1) Die Einsendung erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit Autohaus Rems. Der Kunde hat das ausgebaute Gerät ausreichend gepolstert in einem stabilen Karton zu versenden. Das Risiko der Hinsendung trägt der Kunde.
(2) Bei Verbrauchern trägt Autohaus Rems das Risiko des Rückversands bis zur Übergabe des Geräts an den Kunden.
(3) Alternativ kann das Gerät nach Absprache in Winterbach abgegeben und abgeholt werden.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit folgender Maßgabe:
(2) Bei Reparaturleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe des reparierten Geräts. Für Nachrüstungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer Garantie. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen und § 9.
§ 9 Haftung
(1) Autohaus Rems haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Streitbeilegung
Autohaus Rems ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Autohaus Rems.